Magnetic Pages Article | 1995-09-02 | 28KB | 515 lines
MPARTICLE
q= Horror, Gewalt, Krieg, Brutalit
t, Pornographie und= ---------------------------------------------------7 Nazionalsozialismus in Computerspielen7 --------------------------------------
G Dieser Text stammt von Christian Heitzer, war urspr
nglich als ReferatG gedacht, und wurde auch als solches vorgetragen. Bedingt durch dieG L
nge des Referats, wurde dieser Text um einiges gek
rzt.
nglichG wurden noch einige Computerspiele n
her vorgestellt, au
erdem fehlenG in dieser Version sowohl Einleitung als auch Schlu
, da diese, meinerG Meinung nach, eigentlich unwichtig sind. Au
erdem wird in diesem TextG auf die einzelnen Gebiete "Horror, Brutalit
t, Gewalt, etc." nichtG eingegangen und es werden die verschiedenen Spieletypen nicht
beschrieben.
G Der Referattext hatte eine Originall
nge von 50000 Bytes, dieser Text! wurde dagegen auf 25000 gek
G ICH BIN F
R DEN INHALT DIESES TEXTES VERANTWORTLICH, DA ER ZUM TEIL3 AUF ZITATEN AUS DEN OBEN GENANNTEN QUELLEN BERUHT!E MANCHE MENSCHEN FINDEN EBEN VIELE DINGE WENIGER SCHLIMM, ALS ANDERE,
SO AUCH BEI COMPUTERSPIELEN!
G 1. F
r Kinder und Jugendliche geeignete bzw. nicht geeignete Spiele
> 2. Ist ein Spiel geeignet oder nicht ? Entscheidungshilfen
* 3. Die Indizierung von Computerspielen
* Zus
tzliches:+ ---------------
1. Begriffserkl
2. Weitere Informationen
3. Literaturverzeichnis
4. Zitatverzeichnis
D 1. F
r Kinder und Jugendliche geeignete bzw. nicht geeignete Spiele
G Ungeeignet sind immer Kriegsspiele, und die mit ihnen verwandtenG Schie
spiele. Der Sinn solcher Spiele besteht meistens nur darin, dieG Gegner einfach zu t
ten. Es wird
berhaupt nicht daran gedacht, nachG einer friedlichen L
sung zu suchen, bzw. es wird einem nicht einmalG die M
glichkeit dazu gegeben. Es kann schon durchaus sein, da
sichG diese Art der Probleml
sung bei zu h
ufigem Genu
solcher Spiele auchG auf das eigene Verhalten auswirkt, da man sich die Handlung dieser
Spiele besonders einpr
gt.G "Einige weitere Computerspiele beinhalten detaillierte Gewaltdarstel
G lung und fordern zur Selbstjustiz auf, wenn es etwa darum geht, eineF Stadt von Verbrechern zu s
ubern'." Ein besonders gutes BeispielG hierf
r sind die, bereits schon weiter oben erw
hnten, Spiele4 "Mot
rhead" von Virgin Games und New York Warriors.G Hier eine kurze Liste mit Spielen, die f
r Jugendliche und KinderG nicht geeignet sind (Achtung: In dieser Liste befinden sich KEINEG indizierten Programme. Die folgenden Programme wurden nach denG Hinweisen und Empfehlungen der Brosch
re "Computerspiele - Spielspa
G ohne Risiko" ausgew
hlt und unter Ber
cksichtung dieser Hinweise( von mir als nicht geeignet eingestuft):
) Thunderblade (kriegerischer Action-Heli)2 Robocop 2 (es werden Kinder und Frauen erscho
Rambo 3G Wings of Fury (die Gegner werden mit dem MG im Flugzeug in Sturzflug
erscho
en)5 Flight of the Intruder (kriegerischer Flugsimulator)5 Wing Commander (kriegerische Weltraumflugsimulation)
Midnight ResistanceG Weird Dreams (Hiervon gibt es wieder die Originalversion und eineF spezielle daf
r angefertigte, da
sie in DeutschlandF verkauft werden darf. In der Originalversion kommt eineF Krankenschwester vor, die einem ein Messer in die BrustC sticht, in der anderen Version wurde diese entfernt.)- Mig 29 Fulcrum (kriegerischer Flugsimulator)3 Silent Service 1+2 (kriegerische U-Bootsimulation)G Battle Chess (Schach mit super Animationen. Man sieht z.B., wie dieF Dame von einem Turm gefressen wird, oder der SpringerF von einer Kreissage zers
gt wird. Ich bin mir nichtF sicher, ob dieses Spiel nun indiziert ist, oder nicht.)
Elvira - Mistress of the Dark Elvira 2 - The Jaws of Cerberus Waxworks0 A10 - Tank Killer (kriegerischer Flugsimulator)
usw.
r Jugendliche und Kinder geeignet sind meistens Geschicklichkeits
G Denk-, Sport-, H
pf- und Sammelspiele, sowie Quiz- und Lernspiele undG Brettspielumsetzungen. Es gibt aber auch hier, wie
berall andersG auch, Ausnahmen. Als ungeeignete Brettspielumsetzung kann manG sicherlich das Schachspiel "Battle Chess" bezeichnen. Hier ein
ListenauszugG mit f
r Kinder und Jugendliche geeigneten Programmen und der AngabeG der Systeme, auf denen das Spiel erh
ltlich ist. Die Programme wurdenG ebenfalls der Brosch
re "Computerspiele - Spielspa
ohne Risiko"G entnommen und stimmen mit den Empfehlungen dieser Brosch
re nat
rlichG
berein. Die Angabe des Systems wurde auch dieser Brosch
re entnommen% und wurde nur evtl. von mir erg
nzt.F Eine Beschreibung der einzelnen Spiele ist ebenfalls darin zu finden.
4x4 Off Road (Amiga)$ Atomix (Amiga, Atari ST und andere)2 Back to the Future 2 (Amiga, Atari ST und andere)$ Block Out (Amiga, Atari ST, MS-DOS)
Bounder (C64, Schneider CPC)
Duck Tales (Amiga)& E-Motion (Amiga, Atari ST und andere)& Flimbos Quest (Amiga, C64 und andere)
Giana Sisters (Amiga, C64)
Jumping Jack Son (Amiga)
Lotus (Amiga), Marble Madness (Amiga, Atari ST und andere)9 Pacmania (C64, Amiga, Atari ST, Spectrum, Schneider CPC)
Speedball (Amiga, Atari ST)
Lemmings (Amiga, MS-DOS)
Beach Volley (Amiga)$ RVF Honda (MS-DOS, Atari ST, Amiga). Test Drive II - The Duel (Amiga, C64, MS-DOS)
Day of the Pharao (Amiga)& Fugger (C64, MS-DOS, Atari ST, Amiga)$ Sim City (Amiga, IBM-PC, Macintosh)
Oil Imperium (Amiga, C64)D Asterix im Morgenland (C64, MS-DOS, Atari ST, Amiga, Schneider CPC)
Future Wars (Amiga, IBM-PC)$ Maniac Mansion (Amiga, IBM-PC, C64)3 Indiana Jones 4 - Fate of Atlantis (MS-DOS, Amiga)* Star Trek - the 25th Anniversary (MS-DOS)
Push Over (Amiga, IBM-PC, ?) Railroad Tycoon (Amiga, IBM-PC)
The Humans (Amiga, ?)
Titus the Fox (Amiga, ?)
Peters Quest (Amiga, ?) (PD)
Star Trek (Amiga) (PD)
Pametha (Amiga) (PD)
Atlantis (Amiga) (PD)8 Monkey Island 2 - Le Chuck's Revenge (Amiga, IBM-PC, ?)
r Kinder undG Jugendliche geeignet bzw. nicht geeignet sind. Wo schon an der L
ngeG der beiden Listen zu erkennen ist, gibt es viel mehr geeignete Spiele,G als ungeeignete. Immer wieder wird es einige schwarze Schafe unter denG Computerspielen geben. Das Problem ist nur, da
ungeeignete oder sogarG indizierte Spiele viel weiter verbreitet sind und werden. Pornographi
> sche Software kommt man in den meisten F
llen
ber Mailboxen.
< 2. Ist ein Spiel geeignet oder nicht ? Entscheidungshilfen.
G Damit die Wahl beim Kauf eines Spiels erleichtert wird, kommen hierzuG jetzt einige "Anregungen, Tips und Hinweise" die beim Kauf vonG Computerspielen helfen sollen und die sich besonders an die! Erwachsenen bzw. Eltern richten.G "Neben dem Inhalt, der Dramaturgie des Spiels und dem Schwierigkeits
G grad sind die Graphik und die Tonausgabe wichtige Kriterien f
r dieG Wahl eines Spiels. Durch die Gew
hnung der Kinder an die immer stei
G gende Bild- und Tonqualit
t der verschiedenen Medien sind ihre Anspr
G che hier schon recht hoch. Orientieren Sie sich beim Kauf von Compu
G terspielen an den Kriterien, die von Fachleuten an gute und unbedenk-G liche, aber dennoch Spa
, Unterhaltung und Spannung versprechendeG Computerspiele gestellt werden. Sie k
nnen dadurch sichergehen, da
G Sie keine Spiele mit p
dagogisch fragw
rdigen Inhalten erwerben. W
G len Sie dar
ber hinaus nur solche Spiele aus, die den Interessen und1 F
higkeiten ihrer Kinder am ehesten entsprechen.
# Empfehlenswert sind Spiele, die
G * die M
glichkeiten zum gemeinsamen Spiel im Familienkreis oder mit
Freunden bietenG * die gleicherma
en unterschiedliche Spielanforderungen enthaltenG wie logisches Denken, Kombinations- und Sprachf
higkeit ebenso wie
ReaktionsschnelligkeitG * die vom Schwierigkeitsgrad die F
higkeiten Ihres Kindes nichtG
bersteigen, da Ihr Kind dadruch unn
tigen Frustrationen ausgesetzt
wirdG * die andererseits aber auch nicht so simpel aufgebaut sind, da
SieG Ihrem Kind nach ein oder zweimaligem Spielen keinen Spa
mehr
machen.
? Problematisch sind Spiele, die vom Spielinhalt und -aufbau her
* Krieg glorifizierenG * Gewalt als effektives Konfliktl
sungsmittel darstellen und Gewalt6 oder Zerst
rungsakte mit hohen Punktzahlen belohnen- * Selbstjustiz als legitim erscheinen lassen, * frauenverachtende Darstellungen enthalten? * Fremdenfeindlichkeit und Rassendiskriminierung propagieren."
G In diesem Referat kam schon oft das Wort indizieren und IndizierungG vor. Was ist denn eigentlich eine Indizierung und wann kommt es zu
einer solchen ?G Nun, indizieren bedeutet ganz einfach, da
ein bestimmtes Medium, inG diesem Fall Computerspiele, f
r alle unter 18 Jahren als ungeeignetG eingestuft wurde und da
deshalb laut GjS alle Jugendlichen vor diesemG Medium gesch
tzt werden m
ssen. "Der Schutz von Kindern undG Jugendlichen vor sittlicher Gef
hrdung durch Medien z
hlt zu denG verfassungsrechtlichen G
tern, die u.a. der Kunstfreiheit GrenzenG setzen k
nnen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlu
vomG 27. Von. 1990 ausdr
cklich entschied. Die Karlsruher Richter leitenG dies, aus dem Recht auf Entwicklung der Pers
nlichkeit (Art. 2 Abs 1.G GG) und aus dem Erziehungsrecht der Eltern und dem 'W
chteramt' desG Staates, ab (Art. 6 Abs. 2 GG)." Bis zum August 1992 wurden alleineG 170 Computer- und Automatenspiele von der Bundespr
fstelle f
rG Jugendgef
hrdende Schriften, kurz BPS, 133 Computer- und Videospiele,G "aufgrund ihres jugendgef
hrdenden Inhalts indiziert". Zu den Spiele,G die bereits indiziert wurden, z
hlen unter anderem folgende Beispiele:
! Hitler Diktator von "Hitler Jr."
Wings von Cinemaware
Beverly Hills Cop
Cabal von Ocean
Dogs of War von Elite Operation Thunderbolt von Ocean
E-Swat
The Ninja Warriors
Warzone
Operation Wolf
Swords of Sodan
Predator 2 von Ocean
Barbarian von Palace Software Barbarian 2 von Palace Software
New York Warriors! Battle Chess (oder doch nicht ?)& Doom (erst k
rzlich indiziert worden)
etc.
G Eine Liste aller indizierter Spiele ist im BPS-Report zu finden,G welcher monatlich von der BPS erscheint und auch dort bestellt werdenG kann. Die Adresse ist im Adressteil am Ende dieses Referates zu
finden.
' 3. Die Indizierung von Computerspielen
G "Die BPS kann grunds
tzlich nur auf Antrag t
tig werden (AusnahmenG
18 und 18a GjS)." Um ein Spiel zu indizieren, gen
gt es schon, wennG "das Medium geeignet ist, Kinder und Jugendliche im Sinne des GesetzesG zu gef
hrden." "Bei B
chern...", sprich den Spielanleitungen,"...istG vor der Antragsstellung und Indizierung der Gesamtinhalt zu w
rdigen.G Der jugendgef
hrdende Inhalt eines Buches kann durch ein kritischesG Vor- und Nachwort aufgehoben werden. Eine Teilindizierung vonG einzelnen Seiten mit dem Ziele, sie herauszutrennen um die
brigeG Zeitschrift..." (Eine Zeitschrift ist ja auch so etwas
hnliches wieG eine Spielanleitung) "...weiter zu vertreiben, hat dasG Bundesverwaltungsgericht ausdr
sie also indiziert werden, "...durch+ die BPS den Beschr
nkungen der
3-6 GjS."G Ein Spiel darf laut
1 Abs. GjS nicht "wegen seines politischen,G sozialen, religi
sen oder weltanschaulichen Inhalts" indiziert werden.G Das trifft nicht auf Medien zu, die "den Nationalsozialismus5 verherrlichen (zuletzt BVerwGe in BPS Report 2/87)".G Ein jugendgef
hrdendes Medium darf auch nicht indiziert werden, wennG es im Interesse der
ffentlichkeit liegt, da
es weiterverbreitetF wird, "es sein denn, da
die Art der Darstellung zu beanstanden ist."
A Alles gut und sch
n, doch wie sieht denn das eigentlichen2 Indizierungsverfahren aus ?
G Ein Indizierungsantrag und das eigentliche Indizierungsverfahren nachG
18, 18a GjS kann fr
hestens dann einsetzen, wenn da
Spiel bereitsG erschienen ist, da es verboten ist, ein Programm und auch sonstigeG Medien bereits vor der Ver
ffentlichung zu indizieren (Artikel 5G Absatz 1 S 3 GG). Es n
tzt der BPS also gar nichts, wenn es das Pro
G gramm noch vor der offiziellen Ver
ffentlichung beim Hersteller tes
G tet, ob es "w
rdig ist", indiziert zu werden. Und selbst wenn es soG w
re, m
te das Programm zuerst ver
ffentlicht werden, damit eineG Indizierung m
glich ist. "Das Indizierungsverfahren richtet sich nichtG gegen den Autor oder Verleger, sondern gegen das Objekt, dessenG jugendgef
hrdende Wirkung festgestellt und durch Bekanntmachung imG Bundesanzeiger den GjS-Verboten (keinem Totalverbot) unterworfenG werden soll. ... Die Aufgabe, verbindlich f
r alle festzustellen, obG Medien jugendgef
hrdend sind und sie durch Bekanntmachung denG Jugendverboten zu unterwerfen, hat das GjS ausschlie
lich derC pluralistisch und sachkompetent zusammengesetzten BPS
bertragen."
G Die BPS kann, wie bereits erw
hnt, nur auf Antrag t
tig werden. EineG Ausnahme bilden, wie bereits auch schon erw
hnt, und nur derG Vollst
ndigkeit halber noch einmal aufgef
hrt, der
18 und 18a desG Gesetzes
ber die Verbreitung jugendgef
hrdender Schriften.G "Antragsberechtigt sind das Bundesministerium f
r Frauen der Jugend,G die Obersten Jugendbeh
rden der L
nder (L
nderjugendminister) alle ca.G 900 Jugend- und Landesjugend
mter. Antragsrecht ist Antragspflicht undG beinhaltet auch die Pflicht zur Marktbeobachtung hinsichtlich desG Vertriebs jugendgef
hrdender Medien..." Als jugendgef
hrdend geltenG alle Medien, die dazu f
hig sind, Jugendliche und Kinder bis 18 JahrenG "sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal 'sittlichG zu gef
hrden' in
1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach festiger RechtsprechungG auszulegen ist." Zu diesen Medien Z
hlen vor allem "'...unsittliche,G verrohend wirkende, zu Gewaltt
tigkeit, Verbrechen oder Rassenha
G anreizende sowie den Krieg verherrlichende Medien', wie
1 Abs. 1 Satz2 2 beispielhaft und nicht ersch
pfend bestimmt."
G "Seit 1973 bestimmt
6 GjS, da0 u.a. alle im Sinn von
131 StGBG rassenhetzerischen und gewaltverherrlichenden sowie alleG pornographischen Medien offensichtlich geeignet sind, Kinder undG Jugendliche sittlich schwer zu gef
hrden und deshalb auch ohne+ Indizierung den GjS-Verboten unterliegen."
G Eine Indizierung ist ein "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung". DieG Indizierung kann nur vom "12er Gremium mit qualifizierter Mehrheit,G vom Dreiergremium einstimmig und vom Vorsitzenden allein in F
llen derG
18 und 18a GjS" angeordnet werden. "Das Medium bleibt indiziert, bis; es die BPS aus der Liste streicht und dies bekannt macht."
G Sobald ein Computerspiel oder ein sonstiges Medium in die Liste derG indizierten Spiele bzw. Medien aufgenommen wird, mu
dies derG Vorsitzende der BPS im Bundesanzeiger bekanntmachen. "Dadurch tretenG die strafbewehrten Verbote der
3-5 GjS f
r die indizierten Medien8 in Kraft, bzw. werden bei Listenstreichung aufgehoben."
G Es steht den Herstellern, Autoren und Verlagen nat
rlich zu, eineG Klage beim "Verwaltungsgericht K
ln, Berufung an das OVG Nordrhein-G Westfalen, Revision zum Bundesverwaltungsgericht, Beschwerde zumG Bundesverfassungsgericht" einzulegen und gegen "Entscheidungen des 3erG Gremiums au
erdem die Anrufung des 12er Gremiums der BPS" zu
beantragen.
G Als Folgen der Indizierung eines Mediums w
ren zu nennen, da
dasG indizierte Medium Kinder und Jugendlichen nicht mehr "zug
nglichG gemacht und nicht an einem Ort, der Kindern und JugendlichenG zug
nglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt,G angeschlagen, vorgef
hrt oder sonst zug
nglich" gemacht werden darf.G "Zug
nglichmachen liegt vor, wenn der Kunde die M
glichkeit erh
lt,7 von dem jugendgef
hrdenden Inhalt Kenntnis zu nehmen."
erdem d
rfen indizierte Medien auch nicht mehr an Jugendliche undG Kinder vermieten werden. Es gibt ja mittlerweile einige Firmen, dieG Computerspiele vermieten. N
here Informationen hierzu sind imG Merkblatt "Jugendmedienschutz" von Aktion Jugendschutz zu finden.G "Verboten ist das Vertreiben, Verbreiten, Verleihen oderG Vorr
tighalten zu diesem Zweck von indizierten oder gleichgestellten Medien."
G Werbung f
r ein indiziertes Programm zu machen ist ebenso verboten wie4 der Import des Spiels im Wege eines Versandhandels.G Die Verbote, denen indizierte Spiele unterliegen, setzen beiG pornographischen und allen gleichgestellten Programm automatisch einG und bei anderen indizierten Programm sofort nach der Bekanntgabe im
Bundesanzeiger.
G Die Dauer einer Indizierung und der damit verbundenen Verbote istG unbefristet. Ausnahmen sind hierbei jedoch eine Dauerindizierung nach0
7 GjS und eine vorl
ufige Listen nach
15 GjS.G Auch kommt es bei den meisten Hersteller zu einem Imageverlust.G "Manche hersteller etc. zahlen lieber Geldstrafen, als
ber lange> Zeit im Index jugendgef
hrdener Medien aufgef
hrt zu werden."G "Verleger, Programmanbieter, Zwischenh
ndler und Importeure m
ssenG ihre Abnehmer auf die Verbote und Beschr
nkungen nach dem GjS, StGB
etc. hinweisen."
! Begriffserkl
rungen! -------------------
Gesetze: ########
D GjS = Das Gesetzt
ber die Verbreitung jugendgef
hrdender Schriften
GG = Grundgesetz
StGB = Strafgesetzbuch
BVerG = Bundesverwaltungsgesetz
Sonstige Begriffe:
##################
1 propagieren = f
r etwas werben, etwas verbreiten
glorifizieren = verherrlichen
* (sach)kompetent = (sach)befugt, ma
gebend
% Gremium = Gemeinschaft, K
rperschaft
SFX = Soundeffekte, Ger
usche
? PD = Public Daimon. Programme, die frei kopiert werden d
rfen.
C Shareware =
hnlich PD, jedoch mu
bei Benutzung des Programms ein@ einmaliger Betrag an den Hersteller gezahlt werden.
Adventure = Abenteuerspiel
C Rollenspiel = Spiel, bei dem man meistens mehrere Personen steuernE mu
, die alle spezielle St
rkewerte, Magiepunkte, etc.7 besitzen. Verwandt mit Adventurespielen.
: Festplatte = "In den Computer eingebauter Datenspeicher."
A Freeware = Programme, die unentgeltlich und frei verf
gbar sind.
E Mailbox = "Elektronischer Briefkasten, in den mit Hilfe eines Compu-E ters
ber eine normale Telefonleitung Daten und Nachrich-< ten abgespeichert oder abgerufen werden k
nnen."
D Raubkopie = "(Spiel-)Programm, dessen Kopierschutz illegal entfernt (gecrackt) wurde."